E-Impfpass: Ihre Impfungen werden vom Elga Portal gespeichert, man kann nicht dagegen widersprechen. Wenn Sie eine Handy-Signatur haben können Sie den E- Impfpass zu Hause selbst einsehen und ausdrucken, wenn Sie dazu keine Möglichkeit haben wenden Sie sich an die:
ELGA-Ombudsstelle Standort Wien
Ramperstorffergasse 67, 1050 Wien Tel.: 01 544 06 80
E-Mail: elga-ombudsstelle@wien.gv.at Mo bis Fr 8:00–16:00 Uhr dorthin können Sie das ausgefüllte Antragsformular übermitteln.
Antragsformular für Übermittlung der E- Impfpass-Daten
E-Medikation ist für uns verpflichtend, das bedeutet: Ihre Rezpte in der E-Medikation gespeichert wenn Sie dem nicht widersprochen haben, bzw. bei der Verodnung erwirken. Bitte beachten Sie den Aushang in der Ordination.https://www.ordination48.at/?page_id=373
Aktuelle Änderungen: Ab 15.1.2024 sind die E-Cards ohne Foto gesperrt. Sollte Sie noch eine E-Card ohne Foto haben, wenden Sie sich bitte a die e-card Serviceline für Versicherte. 050 124 33 11. Mo-Frvon 7:30 bis 16:00 Uhr. Ausnahmen: e-cards OHNE FOTO bleiben weiterhin gültig für Kinder bis 14 Jahre, ab dem 70. Geburtstag sowie Beziehern der Pflegestufe 4,5,6 oder 7. Wenn eine der genannten Ausnahmen zutrifft, gilt weiterhin das Ablaufdatum auf der Rückseite der e-card
seit 1.7.2022 Ist die Umstellung auf das E-Rezept erfolgt. Sie benötigen zum Abholen Ihrer Rezepte die E-Card.. auch wenn Sie aus ELGA optiert sind werden Ihre Rezepte als E- Rezept hochgeladen. Suchtgiftrezepte für Schmerzpatienten dürfen noch bis 31.12.2022 gefaxt werden, alle anderen Suchtgift- oder Privatrezepte müssen abgeholt werden.
wir benötigen alle 90 Tage Ihre E-Card um weiterhin Elga in Ihrem Sinne nützen zu können… mit Handysignatur können Sie diesen Zeitraum auf 365 Tage verlängern, hier eine Anleitung die ein Kollege dankenswerter Weise auf seiner Homepage gestaltet hat Anleitung wie man Zugriffsrechte verlängert
Damit Sie Ihre gesammelten Daten zu Hause am Computer einsehen können brauchen Sie eine Handy Signatur
Mit der Handy Signatur können Sie dann auch an Volksabstimmungen von zu Hause aus teilnehmen, ihren Pensionsakt und ihren Steuerakt einsehen, und viele weitere Amtswege erledigen.
Die Teilnahme am Projekt der eMedikation ist für Kassenärzte verpflichtend.Spitäler und Wahlärzte tragen diese Medikamente nicht für Sie ein, wenn Sie also die komplette Medikamentenliste korrekt geführt haben wollen müssen Sie in der Apotheke, beim Einlösen von z.B. Wahlarztrezepten diese durch den Apotheker eintragen lassen. Da auch die Apotheken zur Teilnahme verpflichtet sind wird das im Regelfall problemlos und kostenlos möglich sein.
Wenn Sie Medikamente direkt in der Apotheke kaufen wird der Apotheker auch diese gerne in Ihre Liste eintragen lassen.
…….und was ist mit Menschen die keinen Computer und kein Internet haben? Die können bei einer eigens eingerichteten Hotline anrufen-
050 124 4411 Montag- Freitag 7:00-19:00
Dort sollten auch Sie Antworten für alle weiteren Fragen erhalten.
Im Anschluss noch ein paar Links zu Elga Informationsseiten:
Elga Erklärvideo
eMedikation Erklärvideo
Offizielle ELGA Information
HandySignatur Information